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Rechtsanwalt Lars Jessen

Lars Jessen ist seit 1987 als Rechtsanwalt und seit 1998 als Fachanwalt für Familienrecht tätig.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt aus eigener Passion ist das Pferderecht und damit verbunden alle Rechtsfragen, die beim Kauf und Verkauf, der Haltung und tierärztlichen Behandlung entstehen können. Lars Jessen ist Mitglied der Kanzlei Braetsch Jessen & Partner in Hamburg Pöseldorf.

zu den Leistungen Kontaktmöglichkeit
Feldbrunnenstraße 42 • 20148 Hamburg
Tel.: 040/410 6712

Pferderecht

Solange beim Kauf, Reiten, im Umgang mit dem Pferd und im Pensionsstall alles komplikationslos verläuft, gibt es keinen Grund zur Beanstandung. Probleme und Streitereien beginnen, wenn das gerade erworbene Prachtstück lahmt, das Pferd einen Schaden verursacht, schimmeliges Heu zu Koliken oder schlecht gemistete Boxen zu Strahlfäule führen. In den veröffentlichten Artikeln finden Sie alles Wissenswerte zu dem komplexen Thema Pferderecht.


 

Damit der Schutzvertrag auch schützt!

Nicht jeder Gnadenbrothof hält, was er verspricht. Daher ist es sinnvoll, einen Schutzvertrag mit Vertragsstrafen abzuschließen, wobei allerdings durchaus aufs Detail zu achten ist. Weiterlesen

 

Urlaub mit dem eigenen Pferd - die rechtliche Sicht: Außer Spesen nix gewesen...

Heiß ersehnt und endlich in greifbarer Nähe: die Ferienzeit. Für uns Reiter gibt es kaum etwas Schöneres, als mit dem eigenen Pferd zu verreisen. Leider sind aber oft die Versprechungen in Prospekten groß und die Enttäuschung anschließend ebenfalls, wenn das Angebot nicht stimmt. Was kann man tun, um solche Enttäuschungen zu vermeiden und welche rechtlichen Möglichkeiten hat man, wenn das Pferd mit einer Kolik wegen verschimmelter Silage in der Klinik steht? Der folgende Artikel beschreibt  die möglichen Probleme eines Reiterurlaubs und welche Ansprüche man im Schadensfall hat.  An Weiterlesen

 

Der Hufschmiedevertrag: Manchmal ein "heißes Eisen"!

Beauftragt der Pferdeeigentümer den Hufschmied mit dem Ausschneiden der Hufe oder dem Aufbringen von Hufeisen, so wird ein Werkvertrag gem. §§ 631 ff BGB geschlossen. Danach ist der Schmied verpflichtet, das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erbringen. Der Besteller muss die Vergütung zahlen. Wenn alles gut geht, läuft das Pferd nachher besser als vorher - allerdings kann es durchaus auch Probleme geben. Weiterlesen

 

Recht im Pensionsstall

Sobald ein Pferdehalter seinen Schützling in einen Pensionsstall gebracht hat, ist aus juristischer Sicht ein Vertrag geschlossen worden. Welche Aufgaben und Probleme sich daraus ergeben und wie sie von Anfang an umgangen werden können, beschreibt der folgende Beitrag.  Weiterlesen

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Schlechtes Futter - wer haftet für Erkrankungen oder Tod?
Die Pferdefütterung ist ein weites Feld, viele Erkrankungen - seien es chronischer Husten ...