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Rechtsanwalt Lars Jessen

Lars Jessen ist seit 1987 als Rechtsanwalt und seit 1998 als Fachanwalt für Familienrecht tätig.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt aus eigener Passion ist das Pferderecht und damit verbunden alle Rechtsfragen, die beim Kauf und Verkauf, der Haltung und tierärztlichen Behandlung entstehen können. Lars Jessen ist Mitglied der Kanzlei Braetsch Jessen & Partner in Hamburg Pöseldorf.

zu den Leistungen Kontaktmöglichkeit
Feldbrunnenstraße 42 • 20148 Hamburg
Tel.: 040/410 6712

Erhält Reitbeteiligung Schadensersatz und haftet sie selbst für Schäden?

Eine Reiterin hat seit anderthalb Jahren eine Reitbeteiligung, die allerdings nur mündlich abgemacht wurde. Sie möchte mit der Stute, die sonst noch als Schulpferd geht, jetzt gerne ausreiten. Der Besitzer sagt, dass sie über die Schulpferdehaftpflichtversicherung versichert sei. Gilt diese Versicherung für Schulpferde auch für Ausritte mit der Reitpartnerin? Die Schüler gehen nicht ins Gelände. Reicht für die Reitpartnerin eine normale Unfallversicherung? Und wer haftet, wenn draußen etwas passiert?

§Antwort§

Die bestehenden Versicherungen sind sehr individuell, was und wie etwas versichert wurde, hängt von dem konkreten Versicherungsvertrag ab und welche Risiken abgesichert worden sind.

Zwei Fragen sind noch zu klären.

1. Erhält die Reitpartnerin Ersatz, wenn sie geschädigt wird?

Wenn sie durch das Pferd geschädigt wird, dann könnte die Tierhalterhaftpflichtversicherung eingreifen. Die Ersatzpflicht hängt auch hier von den konkreten Absprachen zwischen der Reitbeteiligung und der Eigentümerin sowie dem Versicherungsvertrag ab.

Zusätzlich erhält sie bei Bestehen einer Unfallversicherung auch von dieser evtl. Ersatz. Einzelheiten hängen vom Versicherungsvertrag ab.

2. Haftet sie bei einem Ausritt?

Die zweite Frage ist, ob sie haftet, wenn etwas bei dem Ausritt passiert. Unter Umständen ist sie Tierhüterin und könnte haften, wenn das Pferd etwas anstellt. Insoweit sollte sie sicherstellen, dass Sie entsprechenden Versicherungsschutz für den Ausritt hat. (Tierhüterhaftpflichtversicherung)

Außerdem sollte sie in jedem Falle eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die eingreift, wenn sie mit dem Pferd versehentlich einen Unfall verursacht, weil Sie z.B. unaufmerksam auf die Straße reitet oder etwas beschädigt.

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