Haften Freunde für „Sommerurlaubspferd“?
Eine Familie hat zu Hause privat zwei eigene Pferde und jetzt noch ein Pferd von einer Bekannten zum "Sommerurlaub" stehen. Sie dachte nun, dass dafür eine Tierhüterhaftpflichtversicherung notwendig sei, der Versicherungsmakler hielt diese nicht für nötig, wenn das fremde Pferd eine Haftpflichtversicherung hat, da die Familie keine gewerblichen Pensionsbetrieb hat. Was ist nun richtig?
Antwort
Dadurch, dass die Familie das Pferd aufnimmt und die Herrschaft darüber hat, wird die sie zum Tierhüter. Insoweit bedarf es einer entsprechenden Versicherung. Diese ist häufig in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Sie sollte sich darüber in jedem Falle informieren und sich entsprechend absichern. Notfalls muss sie bei der Versicherung nachfragen. Das Haftungsrisiko ist nicht unerheblich.
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