Damit der Schutzvertrag auch schützt!
Nicht jeder Gnadenbrothof hält, was er verspricht. Daher ist es sinnvoll, einen Schutzvertrag mit Vertragsstrafen abzuschließen, wobei allerdings durchaus aufs Detail zu achten ist.
Viele Reiter sind mit ihrem Pferd groß und älter geworden. Irgendwann kommt der Zeitpunkt, in dem das Pferd nicht mehr belastbar ist oder eine Krankheit keine reiterliche Nutzung mehr zulässt. Damit der tierische Partner zum Beispiel als Weide- oder Beistellpferd noch einen schönen Lebensabend genießen kann und einfach nicht eingeschläfert werden soll, ist es oft üblich, seinem Freund und Partner auf einen Gnadenbrothof oder einem Züchter als Beistellpferd zu geben.
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