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Rechtsanwalt Lars Jessen

Lars Jessen ist seit 1987 als Rechtsanwalt und seit 1998 als Fachanwalt für Familienrecht tätig.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt aus eigener Passion ist das Pferderecht und damit verbunden alle Rechtsfragen, die beim Kauf und Verkauf, der Haltung und tierärztlichen Behandlung entstehen können. Lars Jessen ist Mitglied der Kanzlei Braetsch Jessen & Partner in Hamburg Pöseldorf.

zu den Leistungen Kontaktmöglichkeit
Feldbrunnenstraße 42 • 20148 Hamburg
Tel.: 040/410 6712

Pferdekaufvertrag - Privatverkäufer - (unterliegt nicht den Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs)

Frau/Herr
______________________________________________
- Verkäufer/in -

und Frau/Herr

______________________________________________
- Käufer/in -

schließen folgenden Kaufvertrag:

§ 1 Kaufgegenstand

1. Die Verkäuferin verkauft an den Käufer das Pferd mit dem Namen:

________________________________________________________________ 
( Abstammung, Leb.Nr.)

§ 2 Aufschiebende Bedingung

1. Der Kaufvertrag steht unter der Bedingung, dass der Vertrag erst wirksam wird, wenn die im Auftrag des Käufers / Verkäufers  durchgeführte tierärztliche Untersuchung ergeben hat, daß keine Anhaltspunkte für das Vorliegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen festgestellt werden konnten

und / oder

Die Röntgenuntersuchung keine Befunde schlechter als Klasse II oder II-III oder III ergeben hat.


2. Die Ankaufsuntersuchung soll durchgeführt werden durch den Tierarzt

Dr. _________________

      _________________

      _________________

und soll umfassen:

a)    Klinische Untersuchung

b) Röntgenologische Untersuchung

c)    Spezielle Untersuchungsmethoden (Blutentnahme/Dopingkontrolle, Rücken usw.)

    ___________________________

  ___________________________


3. Die Kosten der Untersuchung trägt der Käufer, wenn das Pferd keine Anhaltspunkte für das Vorliegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen aufweist und der Verkäufer, wenn der Kaufvertrag nicht wirksam wird.

oder

Die Kosten der Untersuchung trägt der Käufer / Verkäufer.

§ 3 Beschaffenheitsvereinbarung

1. Äußere Beschaffenheitsmerkmale:


Alter:________________Geschlecht_________________Farbe_____________


Abzeichen:_________________ Chip Nr. : / Tätowierung__________________

Eventuelle mündliche Aussagen des Verkäufers über die Zuordnung des Pferdes hinsichtlich seiner vorwiegenden Begabung, Dressur/Springen/Vielseitigkeit etc. stellen keine Beschaffenheitsmerkmale dar, sondern beruhen auf subjektiv geprägten Eindrücken des Verkäufers. Eine Zusage hinsichtlich besonderer Fähigkeiten des besprochenen Pferdes ist hiermit ausdrücklich nicht verbunden.


2. Gesundheitliche Beschaffenheit:

a) Das Pferd ist durch Dr. ________________________________________

untersucht worden. Die Ergebnisse der Ankaufsuntersuchung, schriftlich fixiert im Untersuchungsprotokoll vom _________, stellt die vereinbarte gesundheitliche Beschaffenheit des Pferdes im Zeitpunkt der Übergabe dar und wird zum Bestandteil des Vertrages gemacht.

Darüber hinausgehende tierärztliche Bewertungen sind nicht Gegenstand der Beschaffenheitsvereinbarung. Weitere Beschaffenheitsmerkmale im Hinblick auf Leistungen, Gesundheit oder sonstige Eigenschaften des Pferdes sind nicht vereinbart und somit nicht Gegenstand des Kaufvertrages soweit nicht im folgenden unter 3. ausdrücklich  angegeben.

b) Das Pferd hat folgende Impfungen erhalten___________________________

 _____________________________________________________________   (S. Nachweise im Pferdepass / Impfpass)


Das Pferd hat während der Besitzzeit beim Verkäufer folgende Krankheiten

und Verletzungen gehabt:__________________________________________

_______________________________________________________________


Erkundigungen können bei dem behandelnden Tierarzt Dr._______________

eingeholt werden. Der Tierarzt wird insoweit schon jetzt von seiner Schweigepflicht gegenüber dem Käufer entbunden.

3. Sportliche Beschaffenheit

Das Pferd hat folgenden Ausbildungsstand:

Ungeritten/ angeritten

Das Pferd hat schon folgende sportliche Leistungen gezeigt bzw. Erfolge erzielt:

_________________________________________________________

_________________________________________________________


4. Unarten / Eigenarten

a) Die Parteien sind sich einig, dass aus folgenden Unarten keine Haftung des Verkäufers begründet werden kann:

Weben / Koppen / nicht verladefromm / nicht geländesicher / nicht schmiedefromm _________________________________________

oder

das Pferd webt / koppt / ist nicht verladefromm / nicht geländesicher / nicht schmiedefromm __________________________________________

b) Der Verkäufer weist ausdrücklich darauf hin, dass er keine Kenntnisse über die Straßensicherheit / Geländeeignung / Herdenerfahrung /________________hat. Die Parteien sind sich insoweit einig, dass den Verkäufer aus den genannten Fakten keine Haftung trifft.

§ 4 Gewährleistungs- und Haftungsausschluss

Das Pferd wurde wiederholt besichtigt und Zur Probe geritten.
Der Verkauf erfolgt unter vollständigem Ausschluss jeglicher Gewährleistung, es sei denn, dass der Mangel  arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine Beschaffenheit übernommen worden ist.
Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen Schadensersatzansprüche geltend machen.
Die Haftungsbeschränkungen betreffen keine Ansprüche bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

§ 5 Garantie

Der Verkäufer übernimmt keinerlei Garantie oder Gewähr für bestimmte Eigenschaften oder Verwendungsmöglichkeiten

oder

der Verkäufer garantiert folgende Eigenschaft usw.: _________________

§ 6 Kaufpreis

Der Kaufpreis beträgt EUR _________

und ist bei Übergabe des Pferdes in Bar/ per Scheck zu entrichten. / Bis zum ___________ auf das Konto Nr.: __________________ bei _____________

einzuzahlen.

§ 7Übergabe

Die Übergabe des Pferdes erfolgt am   __________   , ______ Uhr an den Käufer / dessen Bevollmächtigten Herrn ______________ persönlich.

§ 8 Eigentumsübergang

Erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises geht das Eigentum am Pferd auf den Käufer über und werden dem Käufer die zu dem verkauften Pferd gehörenden Papiere übergeben.

§ 9 Verjährung

Die Gewährleistungsrechte des Käufers verjähren abweichend von der gesetzlichen Regelung des § 438 I Nr. 3 BGB innerhalb von 1 Jahr nach Übergabe des Pferdes wenn es sich um eine neue Sache handelt und innerhalb von 6 Wochen, wenn es sich um eine gebrauchte Sache handelt. (Nichtzutreffendes streichen).
Von der Verjährungsverkürzung ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 10 Gefahrübergang

Gefahr und Kosten gehen mit Wirksamwerden des Kaufvertrages / mit der Übergabe des Pferdes an den Käufer oder dessen Beauftragten über.

Die Kosten des Transportes trägt der Käufer / Verkäufer.

§ 11 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen. Außer den in diesem Vertrag schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen sind keine weiteren Absprachen oder Zusicherungen oder Erklärungen irgendwelcher Art abgegeben worden.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte ein Teil dieses Vertrages unwirksam sein, wird der Vertrag nicht seinem gesamten Inhalt nach unwirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Passage rechtlich wirksame Regelungen zu vereinbaren, die dem Vertragsziel entsprechen oder ihm nahe kommen.

Folgende Unterlagen/Papiere wurden übergeben

  • Pferdepass
  • Impfpass
  • Zuchtbescheinigung
  • Turniernachweise
  • ______________


___________, den___________            ____________, den______________


__________________________
Verkäufer                           

__________________________
Käufer


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