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| Pferd
und Recht
Solange beim
Reiten, im Umgang mit dem Pferd, in der Haltung im Pensionsstall und bei
Tierarztbehandlungen alles gut geht, gibt es keinen Grund zur Beanstandung.
Die Probleme beginnen, wenn das Pferd einen Schaden verursacht, die schlechte
Haltung im Pensionsstall zu Koliken und Mauke führt oder der Tierarzt
einen groben Fehler macht. Die nachstehenden Beiträge wurden im Laufe der Zeit in verschiedenen Pferdezeitschriften publiziert und geben einen kleinen Überblick über das komplexe Thema Recht rund um Reiter und Pferd. Im unteren Teil fidnen Sie außerdem einige wichtige Verträge rund ums Pferd. Bitte klicken Sie für die Anzeige des Textes auf die Überschrift.
Tierhalterhaftung:
Welche
Rechte und Pflichten hat der Tierarzt? Probleme
mit dem Tierarzt? Fragen macht klug! Kaufvertrag - Verbrauchsgüterkauf: vom professionellen Züchter/Händler an Privatpersonen Kaufvertrag - Privatverkauf: von Privatanbietern
Sieben Tips zum Pferdekauf Tip
I Der
Pferdekauf sollte immer von einem schriftlichen Vertrag, in dem alle getroffenen
Absprachen festgehalten sind, abhängig gemacht werden. Tip
II Vorsicht
nicht nur beim Pferdekauf ohne Abstammungspapiere. Ganz besonders gilt
dies bei Pferden, die aufgrund ihrer Brandzeichen oder sonstiger Umstände
Abstammungspapiere haben müssen. Diese müssen zusammen mit dem Pferd übergeben
werden. Tip
III Wird
dem Käufer das Pferd nach Abschluß des Kaufvertrages übergeben, so sollte
man bereits eine Haftpflichtversicherung und evtl. Tierlebensversicherung
abgeschlossen haben, da man von diesem Zeitpunkt an für das Tier voll
verantwortlich ist. Tip
IV Bestehen
bestimmte Vorstellungen darüber, welche Eigenschaften ein Pferd unbedingt
haben muß (Verlade-, Schmiedefromm, usw.), so sollte man sich diese Eigenschaften
vom Verkäufer schriftlich zusichern lassen. Tip
V Hat
der Verkäufer auf einen Mangel oder eine Eigenschaft hingewiesen und möchte
der Käufer das Pferd trotzdem kaufen, so sollte dieser Hinweis schriftlich
im Kaufvertrag festgehalten werden. Tip
VI Wer
vom Verkäufer keine Zusicherung oder Gewährleistungsübernahme erhält oder
das Pferd bei sich in Ruhe prüfen möchte, sollte einen Kauf auf Probe
abschließen. Achtung:
Der Verkäufer bleibt weiterhin Halter und der Käufer wird mit Übernahme
des Pferdes zur Probe Tierhüter. Beide haften entsprechend. Tip
VII Grundsätzlich
sollte jeder Kauf von einer Ankaufsuntersuchung abhängig gemacht werden.
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