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Pferd und Recht

Pferd und Recht

 

Solange beim Reiten, im Umgang mit dem Pferd, in der Haltung im Pensionsstall und bei Tierarztbehandlungen alles gut geht, gibt es keinen Grund zur Beanstandung. Die Probleme beginnen, wenn das Pferd einen Schaden verursacht, die schlechte Haltung im Pensionsstall zu Koliken und Mauke führt oder der Tierarzt einen groben Fehler macht.

Die nachstehenden Beiträge wurden im Laufe der Zeit in verschiedenen Pferdezeitschriften publiziert und geben einen kleinen Überblick über das komplexe Thema Recht rund um Reiter und Pferd.

Im unteren Teil fidnen Sie außerdem einige wichtige Verträge rund ums Pferd.

Bitte klicken Sie für die Anzeige des Textes auf die Überschrift.

                                 

Tierhalterhaftung:
Reiten gilt als eine Sportart mit hohem Unfallrisiko. Oft kommen dadurch nicht nur der Reiter selbst, sondern auch andere Personen oder Sachen zu Schaden. Der Beitrag informiert über die wichtigsten rechtlichen Fragen, die sich aus der Verantwortung für ein Pferd im Unglücksfall für den Halter und Reitpartner ergeben können.

Welche Rechte und Pflichten hat der Tierarzt?
Der Beitrag informiert darüber, was im Verhältnis Halter - Tierarzt zu beachten ist. Thema in diesem Beitrag ist der "Normalfall", während im zweiten Beitrag zu diesem Thema Problemfälle und Beispiele mit Schwerpunkt auf Haftpflichtfälle besprochen werden.

Probleme mit dem Tierarzt? Fragen macht klug!
Der Text informiert über die Voraussetzungen, die der Kunde beachten muss, wenn er versuchen möchte, vor Gericht in einem Haftpflichtprozess gegen einen Arzt Aussicht auf Erfoilg zu haben - also Schadensersatz zu erhalten.

Vertragsmuster aus dem Bereich Recht und Reiter

Bereitervertrag

Pachtvertrag

Pferdeeinstellungsvertrag

Stallgemeinschaft

Weidevertrag

Kaufvertrag - Verbrauchsgüterkauf: vom professionellen Züchter/Händler an Privatpersonen

Kaufvertrag - Privatverkauf: von Privatanbietern

Transportvertrag

Schutzvertrag


                      

Sieben Tips zum Pferdekauf

Tip I

Der Pferdekauf sollte immer von einem schriftlichen Vertrag, in dem alle getroffenen Absprachen festgehalten sind, abhängig gemacht werden.  

Tip II

Vorsicht nicht nur beim Pferdekauf ohne Abstammungspapiere. Ganz besonders gilt dies bei Pferden, die aufgrund ihrer Brandzeichen oder sonstiger Umstände Abstammungspapiere haben müssen. Diese müssen zusammen mit dem Pferd übergeben werden.  

Tip III

Wird dem Käufer das Pferd nach Abschluß des Kaufvertrages übergeben, so sollte man bereits eine Haftpflichtversicherung und evtl. Tierlebensversicherung abgeschlossen haben, da man von diesem Zeitpunkt an für das Tier voll verantwortlich ist.
Soll das Pferd zum Käufer transportiert werden, so sollte der Käufer entweder schriftlich vereinbaren, daß der Verkäufer auf seine Gefahr hin das Pferd liefert oder aber für den Transport eine Transportversicherung sowie schon jetzt eine Haftpflichtversicherung abschließen.  

Tip IV

Bestehen bestimmte Vorstellungen darüber, welche Eigenschaften ein Pferd unbedingt haben muß (Verlade-, Schmiedefromm, usw.), so sollte man sich diese Eigenschaften vom Verkäufer schriftlich zusichern lassen.

Tip V

Hat der Verkäufer auf einen Mangel oder eine Eigenschaft hingewiesen und möchte der Käufer das Pferd trotzdem kaufen, so sollte dieser Hinweis schriftlich im Kaufvertrag festgehalten werden.

Tip VI

Wer vom Verkäufer keine Zusicherung oder Gewährleistungsübernahme erhält oder das Pferd bei sich in Ruhe prüfen möchte, sollte einen Kauf auf Probe abschließen.

Achtung: Der Verkäufer bleibt weiterhin Halter und der Käufer wird mit Übernahme des Pferdes zur Probe Tierhüter. Beide haften entsprechend.  

Tip VII

Grundsätzlich sollte jeder Kauf von einer Ankaufsuntersuchung abhängig gemacht werden. Dabei sollte immer die Gefahr im Auge behalten werden, daß einige Krankheiten und Mängel, die häufig erst nach Gewöhnung an die Stallverhältnisse (z.B. Weben, Koppen) oder nur bei bestimmten Anlässen (Sattelzwang, Bösartigkeit während der Rosse) auftreten, vom Arzt meist nicht festgestellt werden können. Insbesondere sollte man einen Tierarzt seines Vertrauens mit der Untersuchung beauftragen.