Tierhalterhaftung: Wer zahlt was warum?
Reiten gilt als eine Sportart mit hohem Unfallrisiko. Oft kommen dadurch nicht nur der Reiter selbst, sondern auch andere Personen oder Sachen zu Schaden. Rechtsanwalt Lars Jessen aus Hamburg informiert zu den wichtigsten rechtlichen Fragen, die sich aus der Verantwortung für ein Pferd für Halter und Reitpartner ergeben können.
Grundsätzlich haftet jeder für alle Schäden, die er schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat (BGB § 823). Vorsätzlich heißt, man beschädigt jemanden oder etwas absichtlich. Fahrlässig dagegen kann man auch mit "aus Versehen" erklären, also wenn man aus Unaufmerksamkeit eine Vase umstößt. In beiden Fällen hat man Schuld und muss für die Folgen haften.
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