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Rechtsanwalt Lars Jessen

Lars Jessen ist seit 1987 als Rechtsanwalt und seit 1998 als Fachanwalt für Familienrecht tätig.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt aus eigener Passion ist das Pferderecht und damit verbunden alle Rechtsfragen, die beim Kauf und Verkauf, der Haltung und tierärztlichen Behandlung entstehen können. Lars Jessen ist Mitglied der Kanzlei Braetsch Jessen & Partner in Hamburg Pöseldorf.

zu den Leistungen Kontaktmöglichkeit
Feldbrunnenstraße 42 • 20148 Hamburg
Tel.: 040/410 6712

Tierhalterhaftung: Wer zahlt was warum?

Haftung_1.jpgReiten gilt als eine Sportart mit hohem Unfallrisiko. Oft kommen dadurch nicht nur der Reiter selbst, sondern auch andere Personen oder Sachen zu Schaden. Rechtsanwalt Lars Jessen aus Hamburg informiert zu den wichtigsten rechtlichen Fragen, die sich aus der Verantwortung für ein Pferd für Halter und Reitpartner ergeben können. 

Grundsätzlich haftet jeder für alle Schäden, die er schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat (BGB § 823). Vorsätzlich heißt, man beschädigt jemanden oder etwas absichtlich. Fahrlässig dagegen kann man auch mit "aus Versehen" erklären, also wenn man aus Unaufmerksamkeit eine Vase umstößt. In beiden Fällen hat man Schuld und muss für die Folgen haften.

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